Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe Dezember 2012:
Alle Steuerzahler
- Verlagerung von Ausgaben im Privatbereich
- Neuordnung der Veranlagungsarten für Eheleute ab 2013
- Rundfunkbeitrag 2013: Aus Gebühren werden Beiträge
Vermieter
Kapitalanleger
Freiberufler und Gewerbetreibende
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Umsatzsteuerzahler
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Abschließende Hinweise
Alle Steuerzahler
Verlagerung von Ausgaben im Privatbereich
Nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der Grundfreibetrag in den nächsten zwei Jahren erhöht werden. Da die Steuerentlastung aber eher gering sein dürfte, kommt es vor allem auf die persönlichen Verhältnisse an, ob Ausgaben vorgezogen oder in das Jahr 2013 verlagert werden.
Eine Ausgabenverlagerung kommt insbesondere bei Sonderausgaben (z.B. Spenden) oder außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Arzneimittel) in Betracht. Bei außergewöhnlichen Belastungen sollte man dabei die zumutbare Eigenbelastung im Blick haben.
Es gilt folgende Grundregel: Ist abzusehen, dass die zumutbare Belastung in 2012 nicht überschritten wird, sollten offene Rechnungen erst in 2013 beglichen werden. Indes lohnt sich ein Vorziehen, wenn in 2012 bereits hohe Aufwendungen getätigt wurden.
Hinweis: In die Überlegungen sind auch vorhandene Verlustvorträge einzubeziehen, die Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eventuell wirkungslos verpuffen lassen.
Sofern der Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen (1.200 EUR) bereits erreicht ist, sollten Rechnungen nach Möglichkeit erst in 2013 beglichen werden.
Hinweis: Fällt in 2012 z.B. aufgrund von Verlusten aus einer selbstständigen Tätigkeit keine Einkommensteuer an, kann kein Abzug von der Steuerschuld vorgenommen werden. Da die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht zurück- oder vorgetragen werden kann, ist eine Rechnungsbegleichung auch in diesen Fällen in 2013 sinnvoll.
Neuordnung der Veranlagungsarten für Eheleute ab 2013
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird das Veranlagungswahlrecht für Eheleute vereinfacht. Dann entfallen die getrennte Veranlagung und die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung.
Wählt einer der Ehegatten zukünftig die Einzelveranlagung, bemisst sich die Steuer - wie bisher bei der getrennten Veranlagung - nach der Grundtabelle. Dabei werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen (z.B. für Handwerkerleistungen) dem Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Eine hälftige Zurechnung der Aufwendungen ist auf gemeinsamen Antrag der Eheleute möglich.
Vergleichsrechnung durchführen
Auch künftig wird die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting regelmäßig am günstigsten sein. Ob der Verzicht auf den Splittingtarif zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt, sollte vor allem bei folgenden Fallgestaltungen anhand einer Vergleichsberechnung ermittelt werden:
- Einnahmen unterliegen dem Progressionsvorbehalt,
- Einkünfte unterliegen der ermäßigten Besteuerung,
- Fälle des Verlustausgleichs oder Verlustabzugs.
Rundfunkbeitrag 2013: Aus Gebühren werden Beiträge
Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Damit spielt es keine Rolle mehr, wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält. Die auf der Homepage www.rundfunkbeitrag.de aufgeführten Informationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Über 90 % der Beitragszahler werden in 2013 genauso viel (oder sogar weniger) zahlen als bisher. Einige zahlen zukünftig aber auch mehr. Denn wer bislang nur ein Radio oder einen Computer angemeldet hat oder kein Rundfunkgerät bereithält, zahlt ab 2013 wie alle anderen monatlich 17,98 EUR.
Für Unternehmen richtet sich die Höhe des Beitrags künftig nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Die Zahl der vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte ist nicht mehr von Belang. Für Kleinst- und Kleinunternehmer bestehen Erleichterungen.
Hinweis: Welche Beiträge künftig fällig werden, kann mithilfe eines Berechnungstools (unter www.rundfunkbeitrag.de) ermittelt werden.
Vermieter
Ausgewählte Aspekte im Überblick
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist wie in den Vorjahren in erster Linie auf die Einkünfteverlagerung hinzuweisen, also etwa auf die Zahlung anstehender Reparaturen noch im laufenden Jahr oder die Steuerung von Mietzuflüssen.
Darüber hinaus sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken im Veranlagungszeitraum 2012 weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so dürfen die Werbungskosten nur im Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Miete abgezogen werden. Ist die 66 %-Grenze erfüllt, ist der volle Werbungskostenabzug zulässig.
Bei erheblichen Mietausfällen in 2012 besteht die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich.
Hinweis: Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen. Da der 31. März im nächsten Jahr auf Ostersonntag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den 2.4.2013.
Um den Schuldzinsenabzug und somit die Werbungskosten zu optimieren, sollten die Kredite bei gemischt genutzten Gebäuden, die zum Teil eigengenutzt und zum Teil fremdvermietet werden, vorrangig dem vermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden.
Kapitalanleger
Angesagte Maßnahmen zum Jahresende
Kapitalanleger sollten ihre Freistellungsaufträge - rechtzeitig vor der Gutschrift der Kapitalerträge - dahingehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint.
Hinweis: Geänderte oder neu eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer enthalten, um gültig zu sein.
Anlage KAP
Da die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt wird, brauchen in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich keine Angaben zu den Kapitalerträgen gemacht werden.
Unter Umständen lohnt es sich aber dennoch, die Kapitalerträge in der Steuererklärung in der Anlage KAP zu erklären. Dies ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt oder der Sparerpauschbetrag von 801 EUR pro Person noch nicht ausgenutzt wurde. In diesen Fällen erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Verlustverrechnung
Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, kann eine übergreifende Verrechnung von Verlusten über alle Konten und Depots der Ehegatten erfolgen. Falls lediglich die übergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll, kann auch ein Freistellungsauftrag über 0 EUR erteilt werden.
Hat ein Anleger bei einer Bank einen Verlust erzielt und bei einer anderen Bank positive Einkünfte erwirtschaftet, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich. In diesen Fällen gibt es folgende Option: Stellt der Steuerpflichtige bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei dem Kreditinstitut, bei dem sich der Verlustverrechnungstopf befindet, einen Antrag auf Verlustbescheinigung, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen.
Hinweis: Da der 15.12.2012 ein Samstag ist, dürfte der Antrag infolge der Fristenregelung für 2012 bis zum 17.12.2012 gestellt werden können.
Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf der Bank herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt 2013 wieder bei Null.
Unisex-Tarife
Ab dem 21.12.2012 werden geschlechtsunabhängig kalkulierte Unisex-Tarife eingeführt, d.h. Männer und Frauen zahlen die gleichen Versicherungsbeiträge. Werden noch vorher Versicherungslücken geschlossen, lassen sich unter Umständen günstigere Konditionen erzielen, denn vor diesem Datum abgeschlossene Verträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Als Faustregel gilt, dass für Frauen Risiko-Lebensversicherungen durch die höhere Lebenserwartung derzeit noch günstiger sind. Beiträge für Altersvorsorge-Produkte werden erst nach Einführung der Unisex-Tarife geringer. Bei Männern ist es umgekehrt: Rentenversicherungen sind noch bis zum 20.12.2012 günstiger, ab dem 21.12.2012 eine Risiko-Lebensversicherung.
EU-Zinsrichtlinie
Die EU-Staaten und wichtige Drittstaaten tauschen Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge aus. Einige Länder verzichten auf Kontrollmitteilungen und setzen die Zinsrichtlinie durch einen anonymen Steuerabzug in Höhe von 35 % um. Länder, die die Quellensteuer auf Zinszahlungen anwenden, sind z.B. Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Wird der ausländischen Bank die Erlaubnis zur Übersendung von Kontrollmitteilungen ohne Steuerabzug erteilt, verbessert dies über höhere Nettoerträge den Zinseszinseffekt.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Für im Jahr 2013 ausgezahlte Kapitalerträge müssen Banken die infolge einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlten Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dadurch können die Finanzämter überprüfen, ob die bei Beantragung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung gemachten Angaben zu den Kapitaleinkünften zutreffend waren.
Freiberufler und Gewerbetreibende
E-Bilanz: Herausforderung für Unternehmen
"Elektronik statt Papier - Einfacher, schneller und günstiger berichten mit der E-Bilanz", so lautet der Titel einer Broschüre des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz). Vermittelt der Titel Erleichterungen für die Unternehmen, stellt das "Projekt E-Bilanz" in der Praxis vielmehr eine große Herausforderung dar. Obwohl der Starttermin für das Jahr 2013 immer näher rückt, sind die Vorbereitungen vielfach noch nicht abgeschlossen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen eine Bilanz aufzustellen haben oder diese freiwillig aufstellen. Ausgenommen sind somit Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind und die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
Hinweis: Steuerpflichtige, die eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, müssen bei Betriebseinnahmen von mindestens 17.500 EUR ihre Anlage EÜR ebenfalls elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Diese Verpflichtung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.
Zeitliche Umsetzung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 - also regelmäßig im Jahr 2014 - elektronisch übermittelt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die Abgabe in Papierform noch zulässig.
Selbst wenn die E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 übermittelt wird, bleibt für die Umstellung nicht mehr viel Zeit. Denn wer bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 umfangreiche Umbuchungen vermeiden möchte, sollte bereits ab dem 1.1.2013 nach der neuen Taxonomie buchen.
Taxonomie und XBRL-Format
Taxonomien sind gegliederte Datenschemata zur Übermittlung von Finanzberichten. Vergleichbar einem Kontenrahmen enthalten sie die Positionen, die für die individuelle Darstellung der Abschlussposten genutzt werden können. Die Kerntaxonomie beinhaltet die Positionen für alle Rechtsformen. Abweichend hiervon wurden für bestimmte Wirtschaftszweige (z.B. Banken) Branchentaxonomien erstellt.
Die elektronische Übermittlung erfolgt im XBRL-Format. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen, den viele Unternehmen bereits aus der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger kennen.
Mussfelder und Auffangpositionen
Die in den Taxonomien als "Mussfeld" bezeichneten Positionen sind unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens zwingend zu befüllen. Lässt sich ein Feld nicht mit Werten füllen, z.B. weil die Position in der ordnungsgemäßen individuellen Buchführung nicht geführt wird, ist die Position "leer" (technisch mit NIL für "Not in List") zu übermitteln.
Neben den "Mussfeldern" und fakultativen Positionen sind die Auffangpositionen von Bedeutung. Sie können genutzt werden, wenn für einen Sachverhalt eine vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Sie sollen die Übermittlung erleichtern und den Eingriff in das Buchführungswesen verhindern.
E-Bilanz: Ein Vorteil für die Finanzverwaltung
Weil die E-Bilanz vergleichbare Daten liefert, wird der Verwaltung künftig ein großer Datenpool zur Verfügung stehen, der beispielsweise bei Drittvergleichen herangezogen werden kann. Darüber hinaus können die elektronisch ermittelten Daten automatisch und maschinell geprüft werden. Die Finanzverwaltung selbst führt in ihrer aktuell veröffentlichten Broschüre aus, dass ein sorgfältig befüllter Datensatz zu einer zeitnäheren und treffgenaueren Auswahl der zu prüfenden Betriebe genutzt werden kann.
Hinweis: Die Broschüre "Elektronik statt Papier - Einfacher, schneller und günstiger berichten mit der E-Bilanz" kann unter www.iww.de mit der Abruf-Nr. 123263 heruntergeladen werden.
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen
Wie in jedem Jahr sollten zwischen GmbH und (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführern getroffene Vereinbarungen erneut auf ihre Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Die entsprechende Dokumentation mindert das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Sollen ab 2013 neue Vereinbarungen getroffen oder bestehende verändert werden, ist dies zeitnah schriftlich zu fixieren. Vertragsinhalte wirken sich bei beherrschenden Gesellschaftern nämlich steuerlich nur aus, wenn sie im Voraus getroffen und tatsächlich so durchgeführt werden. Insbesondere die Gesellschafter-Geschäftsführer Bezüge sind mit der allgemeinen Gehaltsstruktur und der individuellen Gewinnlage abzugleichen.
Umsatzsteuerzahler
Zuordnungsentscheidung muss bis zum 31.5. des Folgejahres erfolgen
Bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist für den Vorsteuerabzug eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung. Zeitnah bedeutet, dass die Zuordnungsentscheidung für in 2012 angeschaffte Gegenstände spätestens in der Jahressteuererklärung bis zum 31.5.2013 vorzunehmen ist. Der 31. Mai ist auch dann maßgeblich, wenn es für die Abgabe der Jahressteuererklärung 2012 eine Fristverlängerung gibt.
Wurde die Zuordnungsentscheidung nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt und besteht für die Jahreserklärung eine Fristverlängerung, sollte dem Finanzamt die entsprechende Zuordnung ggf. außerhalb der Steuererklärung mitgeteilt werden.
Hinweis: Ab dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen der Sondervorauszahlung, Zusammenfassende Meldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen authentifiziert elektronisch übermittelt werden.
Arbeitgeber
ELStAM und Minijobs: Wichtige Themen für das Jahr 2013
Arbeitgeber werden im nächsten Jahr mit zwei weitreichenden Änderungen konfrontiert. Die Rede ist von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und der (geplanten) Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450 EUR.
ELStAM
Der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber ist ab 1.11.2012 mit Wirkung ab 2013 möglich. Da die Verwaltung jedoch eine Kulanzfrist bis Ende 2013 gewährt, können Arbeitgeber in dieser Zeit frei entscheiden, wann sie von der Lohnsteuerkarte (oder der Ersatzbescheinigung) auf ELStAM umstellen. Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum müssen die ELStAM aber abgerufen werden.
Der Arbeitgeber kann auf eine sofortige Anwendung der im Einführungszeitraum erstmals abgerufenen ELStAM einmalig verzichten. Stattdessen kann er den Lohnsteuerabzug für die Dauer von bis zu 6 Monaten weiter nach den bisherigen Merkmalen durchführen. Der 6-Monats-Zeitraum gilt selbst dann, wenn er über das Ende des Einführungszeitraums (31.12.2013) hinausreicht.
Minijobs
Die Entgeltgrenze bei Minijobs soll zum 1.1.2013 von 400 auf 450 EUR angehoben werden. Entsprechend soll das monatliche Gleitzonenentgelt um 50 EUR auf 850 EUR erhöht werden.
Hinweis: Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Darüber hinaus werden geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, d.h. sie müssen die Differenz vom Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 %) zum regulären Beitragssatz (für 2013: voraussichtlich 18,9 %) entrichten. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist per Antrag möglich. Derzeit gilt spiegelbildlich, dass Minijobber auf die Versicherungsfreiheit auf Antrag verzichten können.
Für vor dem 1.1.2013 bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind Bestandsschutz- und Übergangsregelungen vorgesehen. Allerdings soll für Beschäftigte, die bis Ende 2012 bis zu 400 EUR monatlich verdient haben und ihren Minijob auf bis zu 450 EUR ausweiten, bereits das neue Recht gelten, wobei auch hier eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich ist.
Hinweis: Die Bundesregierung will ehrenamtliches Engagement stärken und beabsichtigt eine Anhebung der "Übungsleiterpauschale" von 2.100 EUR auf 2.400 EUR zum 1.1.2013. Da die steuer- und abgabenfreie "Übungsleiterpauschale" in geeigneten Fällen mit einem Minijob kombiniert werden kann, würde es sich bei einem monatlichen Entgelt in Höhe von bis zu 650 EUR (450 EUR + 200 EUR Übungsleiterpauschale) noch um eine geringfügige Beschäftigung handeln.
Arbeitnehmer
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hat auch Auswirkung auf vorhandene Lohnsteuer-Freibeträge. Diese gelten (mit Ausnahme der Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene) nämlich nur bis zum Einsatz des ELStAM-Verfahrens durch den Arbeitgeber im Einführungszeitraum (Kalenderjahr 2013). Neue Anträge für 2013 sind mittels amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen.
Zum Hintergrund
Aufwendungen wirken grundsätzlich erst bei der Einkommensteuerveranlagung steuermindernd. Wer aber hohe Aufwendungen (beispielsweise infolge der Fahrten zur Arbeit) hat, kann diese per Antrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.
Abschließende Hinweise
Elterngeld-Optimierung: Steuerklasse frühzeitig anpassen
Bis dato konnten werdende Eltern die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen, indem sie dem später zu Hause bleibenden Partner die günstigere Steuerklasse zuwiesen. Nach einer Gesetzesänderung (gilt für ab 2013 geborene Kinder) führt ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse nur noch dann zu einem höheren Elterngeld, wenn die günstigere Steuerklasse in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat, der Wechsel also mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes stattgefunden hat.